LOLLIPOP - Q19 - Einkaufsquartier Döbling
Über Lollipop
Kinderbetreuung
Geburtstagsparty
Kinderkurse
Nutzungsbedingungen Lollipop
  • Die Nutzung von LOLLIPOP ist Kindern von 3 Jahren bis zu einer Maximalgröße von 130 cm für maximal 3 Stunden durchgehend gestattet.
  • Kinder mit ansteckender oder medikamentös zu behandelnder Krankheit dürfen LOLLIPOP nicht benützen.
  • Die Einrichtungen im LOLLIPOP sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  • Bei der Benutzung von LOLLIPOP sind unzumutbare Störungen und Belästigungen oder Gefährdungen von anderen Nutzern zu vermeiden. LOLLIPOP ist so zu benützen, dass keine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Nutzer erfolgt.
  • Es ist verboten im LOLLIPOP Nachstehendes mitzubringen:
  • a) Tiere
  • b) harte oder spitze oder lose Gegenstände (auch Spielzeug)
  • c) Speisen oder Getränke
  • d) Feuer, offenes Licht, insbesondere pyrotechnische Gegenstände
  • e) Rollerblades, Skateboards oder sonstige Fahrgeräte
  • f) sonstige Gegenstände, die eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Benützer hervorrufen können.
  • Die Benützung mitgeführter Musikabspielgeräte oder Fotokameras sowie Musikinstrumente ist nicht gestattet.
  • Im LOLLIPOP herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
  • Die Benützung von LOLLIPOP erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, in dem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt und die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet. LOLLIPOP (Betreiber: Q19 Einkaufsquartier Döbling) haftet nicht für Sachschäden, die ohne Verschulden oder durch bloße leichte Fahrlässigkeit der für sie handelnden Personen entstehen, soweit der Schaden nicht gänzlich unvorhersehbar oder atypisch ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadenersatzansprüche eines Nutzers gegen Mitarbeiter/ Innen oder Beauftragte von LOLLIPOP.
  • Bei einem Verweis aus LOLLIPOP wegen grober Verletzung der Nutzungsbedingungen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  • LOLLIPOP ist berechtigt, die Daten der Nutzer EDV-unterstützt zu erfassen und zu statistischen Zwecken und Werbe- und Marketingzwecken bis auf Widerruf zu verwenden.
  • Sofern einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sich als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.
  • Mit der Betretung von LOLLIPOP anerkennt der Nutzer und seine Aufsichtsperson die Geltung der Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Die Aufsichtsperson stellt deren Einhaltung durch Unterweisung des Kindes oder sonstige geeignete Maßnahmen sicher.
  • Zusätzliche Nutzungsbedingungen im Falle eines entgeltlichen Eintritts in LOLLIPOP: Die Eintrittskarte gibt dem Nutzer das Recht, während der Öffnungszeiten LOLLIPOP in bestimmungsgemäßer Weise zu benutzen. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen von LOLLIPOP ihre Gültigkeit. Für die Dauer von Reinigungsbzw. Wartungsarbeiten kann LOLLIPOP oder einzelne Spielstationen gesperrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz für eine außer Betrieb gesetzte Spielstation besteht nicht. Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen gibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises. Bei einem Verweis aus LOLLIPOP wegen grober Verletzung der Nutzungsbedingungen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

 

Zusätzlich gilt Folgendes während der Dauer der Aufsicht durch Betreuungspersonal:

  • Mitarbeiter/Innen von LOLLIPOP müssen sich mit dem Kind verständigen können.
  • Nur volljährige Aufsichtspersonen dürfen Kinder an die Mitarbeiter/Innen von LOLLIPOP übergeben. Die Aufsichtsperson muss Mitarbeiter/Innen von LOLLIPOP über spezielle Bedürfnisse des Kindes einschließlich sämtlicher Allergien informieren, unter denen das Kind leiden kann.
  • Wenn offensichtlich Grund zur Sorge besteht, dass sich das Kind nicht wohl fühlt oder sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält, wird die Aufsichtsperson des Kindes zu dessen Abholung kontaktiert. Die Aufsichtsperson des Kindes muss zu jeder Zeit im Q19 Einkaufsquartier Döbling anwesend sein. Die Kinder werden ausschließlich derjenigen Aufsichtsperson übergeben, die das Kind auch abgegeben - oder die von der Person
    abgeholt wird, die von der abgebenden Person genannt wird - (Ausweispflicht!) hat.
  • Die Benützungshinweise sind zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter/Innen von LOLLIPOP ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere im Brand- oder sonstigem Notfall. Bei groben Verletzungen der Nutzungsbedingungen können Nutzer von Mitarbeiter/Innen aus LOLLIPOP verwiesen werden.
 
Q19 - Einkaufsquartier Döbling
Über uns
Preise
Nutzungs-|bedingungen
 
 
share on share on 
share on facebook